
Ab wann gilt TARDOC?
TARDOC wird per 01.01.2026 eingeführt. Ab diesem Datum werden ambulante ärztliche Leistungen nach der neuen Tarifstruktur abgerechnet.
Ändert sich für mich als Patientin oder Patient etwas bei der Behandlung?
Nein. Ihre medizinische Betreuung bleibt unverändert.
Änderungen betreffen hauptsächlich die Art der Abrechnung und Darstellung auf den Rechnungen.
Warum sieht meine Rechnung ab 01.01.2026 anders aus?
Durch die Einführung von TARDOC kann sich die Darstellung der Positionen auf Ihrer Rechnung verändern. Leistungen werden teilweise anders bezeichnet oder detaillierter aufgeführt. Ebenso ist ein neues Layout für Rechnungen, sowie auch die Rückforderungsbelege vorgegeben.
Kann sich der Rechnungsbetrag verändern?
Ja, das ist möglich. Die Rechnung kann in manchen Fällen leicht höher oder tiefer ausfallen, obwohl die Behandlung gleich geblieben ist. Das liegt daran, dass einzelne Leistungen im neuen System anders bewertet oder aufgeteilt werden.
Was sind ambulante Pauschalen – und betrifft mich das in der Hausarztpraxis?
Bei ambulanten Pauschalen werden gewisse medizinische Abläufe nicht über einzelne Positionen, sondern über Fixbeträge (Pauschalen) abgerechnet.
Diese betreffen derzeit vor allem bestimmte Behandlungen oder Fachbereiche.
In der Hausarztmedizin spielen Pauschalen aktuell noch eine eher untergeordnete Rolle, könnten aber in Zukunft ebenfalls weiter ausgebaut werden.
Warum sehen Rechnungs- und Rückweisungsformulare ab 01.01.2026 anders aus?
Aufgrund externer Vorgaben und neuer Standardformate werden Rechnungs- und Rückweisungsformulare ab 01.01.2026 angepasst.
Das betrifft zum Beispiel das Layout oder gewisse Felder/Bezeichnungen – die medizinischen Inhalte bleiben jedoch gleich.
Was soll ich tun, wenn ich Fragen zu einer Rechnung oder Rückweisung habe?
Bitte melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir erklären Ihnen gerne transparent und verständlich, wie Ihre Rechnung zustande kommt oder was auf einem Formular neu ist.
